Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil (Az. 3 C 2.24) die Zulässigkeit von Rezepturen im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen.
Eine Verordnung von Rezepturen auf Namen des Versicherten ist aber weiterhin möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die KVMV prüfen derzeit die notwendigen Anpassungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung und klären Detailfragen zum Umgang mit der neuen Situation.
Betroffen sind nach erster Einschätzung vor allem folgende Rezepturen:
Nach Abschluss der Gespräche mit den Kassen werden wir dazu informieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Medizinische Beratung der KVMV:
Tel.: 0385.7431 - 407 (Frau Begerow)
Tel.: 0385.7431 - 576 (Herr Dr. Walkowiak)
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: